Merkblatt

Neubertsee

Transportverbot für lebende Fische!
Es ist verboten lebende Fische aus dem Angelgewässer auf die, die Rechtsvorschriften anwendbar sind, zu entfernen und lebend zu transportieren!
Die gewerbsmäßige Nutzung des Fischwassers und der erbeuteten Fische ist verboten!

Für Ansitzangler ist das Mitführen und Benutzen einer Abhakmatte Pflicht!

Das Hältern von Fischen ist nur in einem Setzkescher von mindestens 3,5 Meter Länge und einem
Mindestdurchmesser von 0,50 Meter gestattet!  Karpfensack ist verboten!

Jeder Fang, der nicht zurückgesetzt werden muss und den Rechtsvorschriften entspricht, ist
sofort in die Karte einzutragen noch bevor die Angel wieder ausgelegt wird, und nicht wie auf dem Merkblatt ausgewiesen, beim Verlassen des Gewässers!

Fangbegrenzung!
Zu den auf der Karte enthaltenen Fangbegrenzungen besteht unter anderem eine Fangbegrenzung auf das komplette Jahr von höchstens 2 Karpfen die eine Größe von über 60 cm und einem Gewicht von 8 Kg überschreiten!

Der Fischfang ist so auszuüben, dass eine gegenseitige Behinderung der benachbarten Angler vermieden wird!

Das gesetzliche Zugangsrecht zu den Gewässern gibt allen Fischereiausübungsberichtigen und deren Begleitpersonen die Befugnis,
Ufer und Flächen zum Zwecke der Ausübung der Fischerei, auf eigene Gefahr zu betreten!

Jeder Ansitzangler hat die Pflicht einen Spaten/Schaufel (Toiletteneimer oder Campingklo) mitzuführen
um seine Notdurft entsprechend zu beseitigen!

Nach Ablauf des Erlaubnisscheines ist dieser in den Briefkasten, welcher sich am Schaukasten (Neubertsee) befindet, einzuwerfen!

Beim Beobachten von Regelverstößen oder Abtransport von lebenden Fischen ist sofort
einer dieser Telefonnummern der Vorstandschaft/Fischeraufsehern zu kontaktieren!

0173 / 7793505             Himmel Sven
0175 / 4180840             Müller Bernd
0170 / 3325668             Krapp Thomas
0151 / 40728165            Tramowsky Adalbert
0160 / 7436469             Tramowsky Marc